Häufige Fragen und Antworten

Ja, unsere AlltagshelferInnen sind mindestens zum Pflegehelfer nach § 45 b und c SGB XI qualifiziert. Damit stellen wir eine qualitativ hochwertige Betreuung sicher.

Wir versuchen, Ihnen gleichbleibend eine Alltagshilfe zur Seite zu stellen. Sollte diese aus Gründen von Krankheit oder Urlaub verhindert sein, wird Ihnen, wenn Sie dies wünschen, eine Ersatzkraft für die Zeit der Abwesenheit gestellt.

Mit den 125 € Entlastungsbetrag stellen wir Ihnen 3,5 Stunden Haushaltshilfe pro Monat zur Verfügung.

Sollte sich bei Ihnen bereits ein Guthaben bei der Pflegekasse angesammelt haben, kann dies dementsprechend für weitere Stunden eingesetzt werden. Zudem gibt es noch zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten, hier beraten wir Sie gerne.

Nein, sollten Sie unsere Dienstleistungen nicht mehr brauchen, reicht eine kurze schriftliche Mitteilung. Die Unterstützung wird dann zum gewünschten Zeitpunkt eingestellt.

Ja, wir sind entsprechend qualifiziert und zertifiziert, so dass wir die erbrachten Unterstützungsleistungen direkt abrechnen dürfen, wenn Sie dies wünschen und uns dazu ermächtigen (Abtretungserklärung):

Jede Unterstützungszeit und jeder Kilometer (Anfahrt) werden auf einem Leistungsnachweis dokumentiert und von Ihnen unterzeichnet. So haben Sie immer vollständige Transparenz über die geleisteten Stunden und den Verbrauch Ihres persönlichen Budgets bei der Pflegekasse.

Unsere AlltagshelferInnen halten selbstverständlich den gebotenen Mindestabstand zu Ihnen ein. Zudem tragen unsere MitarbeiterInnen Mundschutz, Einmalhandschuhe und führen eine regelmäßige Händedesinfektion durch.

Sollten Sie Bedenken oder Zweifel haben, sprechen Sie uns an. Gerne besprechen wir weitere Hygienemaßnahmen nach Wunsch.